! Die Volterraschen Regeln gelten unter der Bedingung, daß sich eine Räuberart nur von einer Beuteart ernährt !
1. VOLTERRAsche Regel (Regel der periodischen
Zyklen)
Stehen zwei Arten als
Räuber und Beute oder Wirt und
Parasit in einem direkten Beziehungsgefüge, so schwanken die
Populationsdichten bei konstanten
Aussenbedingungen periodisch, wobei die Räuberkurve der
Beutekurve zeitlich folgt (phasenverschoben).
2. VOLTERRAsche Regel (Regel von der Erjaltung der
Mittelwerte)
Verändern sich die Umweltbedingungen nicht, so
vollziehen sich die Schwankungen um einen konstanten Mittelwert.
Damit bleibt unabhängig von den Anfangsbedingungen das
Zahlenverhältnis der beiden Arten konstant.
3. VOLTERRAsche Regel (Regel von der Störung des
Mittelwertes)
Bei einer Reduktion der Individuenzahl durch
Abschuß, chemische Bekämpfung etc. steigt die Kurve des
Beutetieres nach Beendigung dieser Störung schneller, während
die des Räubers oder des Parasiten zunächst auf einem sehr
geringen Wert absinkt und sich dann sehr langsam wieder auf das
Ausgangsverhältnis einspielt. Der Mittelwert der Beute
vergrößert sich, der der räuberischen Art wird auf ein Minimum
gesenkt.