! Die Volterraschen Regeln gelten unter der Bedingung, daß sich eine Räuberart nur von einer Beuteart ernährt !

1. VOLTERRAsche Regel (Regel der periodischen Zyklen)
Stehen zwei Arten als Räuber und Beute oder Wirt und Parasit in einem direkten Beziehungsgefüge, so schwanken die Populationsdichten bei konstanten Aussenbedingungen periodisch, wobei die Räuberkurve der Beutekurve zeitlich folgt (phasenverschoben).

2. VOLTERRAsche Regel (Regel von der Erjaltung der Mittelwerte)
Verändern sich die Umweltbedingungen nicht, so vollziehen sich die Schwankungen um einen konstanten Mittelwert. Damit bleibt unabhängig von den Anfangsbedingungen das Zahlenverhältnis der beiden Arten konstant.

3. VOLTERRAsche Regel (Regel von der Störung des Mittelwertes)
Bei einer Reduktion der Individuenzahl durch Abschuß, chemische Bekämpfung etc. steigt die Kurve des Beutetieres nach Beendigung dieser Störung schneller, während die des Räubers oder des Parasiten zunächst auf einem sehr geringen Wert absinkt und sich dann sehr langsam wieder auf das Ausgangsverhältnis einspielt. Der Mittelwert der Beute vergrößert sich, der der räuberischen Art wird auf ein Minimum gesenkt.